Lockerung der Besuchsregelung

  • 27.07.2020

Liebe Bewohner und Angehörige,

dass Besuchsverbot wurde teilweise aufgehoben.

Generell bitten wir Sie, sich an folgende Regeln zu halten:

* Besuche sind nach vorheriger Terminvergabe von Montags bis Sonntags möglich

* Es sind mehrere Besuchspersonen gestattet

* Wenn Sie sich außerhalb der Einrichtung aufhalten, ist die Besuchszeit unbegrenzt

* Sollten Sie witterungsbedingt unseren Besucherraum nutzen,
ist aus organisatorischen Gründen die Besuchszeit auf 1 Stunde begrenzt

* Jeder Besucher sollte während des Besuches eine Maske tragen
und bei Betreten des Hauses eine Handdesinfektion durchführen

* Jeder Besucher muss eine Gesundheitsabfrage ausfüllen und sich in die Besucherliste eintragen,
wenn das nicht gewollt ist, ist ein Besuch nicht möglich

* Bitte wahren Sie einen Mindestabstand von 1,5 m. Von der Einhaltung der Abstandsregen
kann bei nahestehenden Personen für einen Zeitraum von 15 min. abgewichen werden

* Besucher die an schnupfenähnlichen Symptomen auch ohne Fieber erkrankt sind, ist der Zutritt verboten

Wir verlassen uns auf Sie, werden Sie aber ansprechen, falls die Regeln nicht eingehalten werden.
Mit dieser Regelung liegt nun die Verantwortung bei der Verhütung eines Corona-Ausbruchs in unserer Einrichtung bei Ihnen.

Wir danken Ihnen, liebe Bewohner und Angehörige, dass Sie in den meisten Fällen unsere Vorgaben und Regeln mitgetragen und befolgt haben. Bitte verhalten Sie sich weiterhin verantwortungsvoll und schützen somit Ihre Angehörigen und unsere Mitarbeiter.

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